Ausnahmen:


Durch die Coronabedingten Reglungen für die Anbieter von Seminaren zur Verlängerung der Schlüsselzahl 95 kann es passieren, dass Sie es nicht schaffen, die Weiterbildung rechtzeitig zu absolvieren.

Die EU hat daher den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit gegeben Ausnahmen und Verlängerungen zu erlassen, die hier in Deutschland umgesetzt werden können. Welche Ausnahmen Sie in Anspruch nehmen können, entnehmen Sie bitte der Aufstellung des BAG oder erfragen sie bei Ihrem zuständigen Straßenverkehrsamt.

Sollte der Verweis nicht mehr funktionieren, suchen Sie sich die Auflistung direkt auf der Internetseite!